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BB 2021, 1665
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Ungeachtet der Corona-Pandemie ist beim Bundeskartellamt (BKartA) in den Jahren 2019 und 2020 eine hohe Zahl an Unternehmenszusammenschlüssen angemeldet worden. Mit insgesamt 2669 Fusionen lagen die Fallzahlen fast auf dem Niveau des vorhergehenden Zeitraums, wie aus dem als Unterrichtung (BT-Drs. 19/30775) vorgelegten Bericht des BKartA über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 hervorgeht (s. hib-Meldung Nr. 872 vom 6.7.2021). 2020 habe das BKartA rund 349 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt (s. PM BKartA vom 23.6.2021). 13 Unternehmen haben dem BKartA über die Bonusregelung (“Kronzeugenprogramm”) Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt, daneben habe es weitere Hinweise aus anderen Quellen gegeben. Das BKartA habe 2020 rund 1200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden neun Zusammenschlüsse in der sog. zweiten Phase vertieft geprüft. Nicht nur national ist – so Andreas Mundt, Präsident des BKartA – “[e]ine effektive Fusionskontrolle [. . .] das schlagkräftigste Instrument, das wir haben, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt”. Auch in der EU ist die kartellrechtliche Prüfung von Transaktionen ein Fokus der Kartellrechtsdurchsetzung. Mit den neuen Herausforderungen für die M&A-Transaktionspraxis aufgrund von Fusionskontrolluntersuchungen der EU-Kommission auch ohne Anmeldepflicht setzen sich Schmidt/Steinvorth in diesem Heft auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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