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BB 2017, 2483
 
Im Blickpunkt

Zum 1.4.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten, welches den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen soll. Die Reform der Arbeitnehmerüberlassung hat für Arbeitgeber an vielen Stellen zu Verschärfungen geführt, so etwa durch die Einführung der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, neue Vorgaben zu “equal pay” sowie empfindliche Sanktionen (z.…

BB 2017, 2483

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