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BB 2012, 2273
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Laut Entwurf eines JStG 2013 plant die Bundesregierung, Seminare und Kongresse von der Umsatzsteuer zu befreien. Eine für den Endverbraucher gute Nachricht? Der “Pferdefuß” der Steuerbefreiung ist der Wegfall der Vorsteuerabzugsberechtigung. Im Ergebnis wird es wohl zu finanziellen Mehrbelastungen für Anbieter kommen, so dass gerade Verlage und Seminaranbieter von den Plänen “not amused” sind. Unternehmen müssen dann zehn bis 165 Prozent mehr an Kosten für Weiterbildungsangebote ausgeben, so Dirk Platte, Justiziar im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger gegenüber dem HB (3.9.2012, 21). Auch Verlage, Druckereien und Hoteliers wären Leidtragende dieser Maßnahme. Letztlich wären sowohl Anbieter als auch Abnehmer die “Verlierer”. Daher sollte das Gesetzesvorhaben nochmals auf den Prüfstand kommen. Evtl. wäre eine differenzierte Regelung möglich (vgl. auch HB a. a. O.): Angebote zur politischen Bildung für Bürger könnten steuerbefreit werden (sie sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt); im gewerblichen Sektor hingegen sollte die Umsatzsteuer für Seminare und Kongresse aufrecht erhalten werden. So könnten wohl manche Anbieter entsprechender Leistungen von erheblichen, ggf. sogar existenzgefährdenden Mehrbelastungen verschont bleiben.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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