Im Blickpunkt
Die Pendlerpauschale steht immer wieder in der Kritik. So wird argumentiert, sie sei eine unberechtigte Subvention. Ferner begünstige sie Gutverdiener, die trotz hoher Spritpreise keinen Grund hätten, sparsame Autos zu fahren, z. B. SUV-Fahrer. Um dies zu unterstreichen, finden sich hierfür auch Rechenbeispiele, die die gewählte Argumentationslinie unterstützen sollen. Dabei wird übersehen, ob diese Rechenbeispiele überhaupt etwas mit dem tatsächlichen Geschehen zu tun haben? Einen anderen Weg geht die Fraktion DIE LINKE. Sie hinterfragt mit einer kleinen Anfrage (Drs. 20/1114) den Nutzen der Pendlerpauschale. Dabei geht sie systematisch vor und fragt zunächst nach der Gesamtzahl der Steuerfälle mit Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und wie hoch die dabei angegebene einfache Entfernung war. Ferner hinterfragt sie, inwiefern Steuerausfälle auf Mobilitätsmittel zurückzuführen sind. Auch die Frage nach der durchschnittlichen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, differenziert nach Einkommensgruppen, findet sich in ihrem Fragenkatalog. Natürlich darf auch die Frage nach der Anzahl der Steuerpflichtigen, die in den letzten fünf Jahren wegen der Pendlerpauschale Werbungskosten geltend gemacht haben und in den entsprechenden Jahren den Spitzenzsteuersatz (42 Prozent) bzw. den Höchststeuersatz (45 Prozent) gezahlt haben, nicht fehlen. Gespannt darf abgewartet werden, ob der Bundesregierung Antworten auf die Fragen vorliegen. Wir werden berichten.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht