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BB 2021, 513
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Unternehmensinsolvenzen sind weiterhin rückläufig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben die deutschen Amtsgerichte im November 2020 26,0 % weniger gemeldet als im November 2019 (s. PM Destatis Nr. 061 vom 11.2.2021). Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegele sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür sei die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen werde u. a. aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben. Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), erläutert: “Die Antragspflichten sind derzeit bis Ende April für die Unternehmen weiterhin ausgesetzt, die noch staatliche Hilfeleistungen erwarten, um ihre Insolvenzgründe zu beseitigen. Darüber hinaus werden den Unternehmen im anhaltenden Lockdown weitere Hilfen in Aussicht gestellt bzw. diskutiert. Mehr als ein Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der 1. Jahreshälfte 2021 nicht geben.” Mit dem Thema D&O-Versicherungen in Krise und Insolvenz setzen sich Drenker/Boche auf S. 515 ff. in diesem Heft auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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