Im Blickpunkt
Aus der Mitte 2020 verabschiedeten EU-Taxonomie-VO, heißt es in einer PM des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) vom 12.4.2021, ergeben sich für bestimmte Unternehmen ab Januar 2022 neue Berichtspflichten. Das DRSC habe unter den DAX30-Unternehmen eine Umfrage zum Stand der diesbezüglichen Implementierungsaktivitäten durchgeführt und die Ergebnisse in einem unter www.drsc.de abrufbaren Kurzbericht veröffentlicht. Die wichtigsten Erkenntnisse: 1. Nahezu sämtliche Unternehmen befassen sich aktuell mit der Umsetzung, allerdings mit unterschiedlichem Fortschrittsgrad. 2. Die Bestimmung taxonomierelevanter und -konformer Wirtschaftsaktivitäten wird derzeit von mehr als 50 % der befragten Unternehmen in Form eines aktiven Projekts verfolgt. Andere Unternehmen befinden sich diesbezüglich noch in der Planungsphase. 3. Ein geringer Teil der Unternehmen gab an, sich noch nicht mit der Umsetzung befasst zu haben. Wenige Unternehmen haben bestimmte Teilaspekte der Implementierung bereits weitgehend abgeschlossen. 4. Nur die Hälfte der Unternehmen geht derzeit fest davon aus, die Berichtspflichten ab dem Jahr 2022 erfüllen zu können. Zu den größten Herausforderungen gehören die Datenverfügbarkeit vor dem Hintergrund der komplexen Vorgaben sowie die Zuordnung der Geschäftstätigkeit zu den NACE-Aktivitäten. DRSC-Präsident Georg Lanfermann: “Das gewonnene Bild in Bezug auf den Stand der Umsetzung bestätigt die hohe Komplexität der Regelungen zur EU-Taxonomie zu grünen Wirtschaftsaktivitäten und der Unternehmensberichterstattung hierzu. Die unverändert hohe Dynamik, mit der aus Richtung Brüssel das Thema Sustainable Finance vorangetrieben wird, stellt viele Unternehmen vor hohe praktische Umsetzungshürden. Das zeigt sich bei den Berichtsangaben zur EU-Taxonomie besonders deutlich. Wir beim DRSC verstehen dies als Ansporn, die berichtenden Unternehmen mit unserer Arbeit zu unterstützen. Das bereits bekundete hohe Interesse an dem diese Woche startenden DRSC-Anwenderforum zur Taxonomie-Verordnung bestätigt uns hierin.” Genauere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter www.drsc.de. In dieser Ausgabe beschäftigt sich der Beitrag von Müller/Needham/Reinke mit der DRSC-Studie und dem Abschlussbericht des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung. Weitere Meldungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es in diesem Wochenüberblick.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft