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BB 2010, 823
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Das LAG Düsseldorf hatte sich am 18.3.2010 (5 Sa 996/09) mit der Frage zu befassen, ob die Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen seiner zweiten Eheschließung wirksam ist. Das LAG geht davon aus, dass der Kläger durch die erneute Eheschließung eine kündigungsrelevante Loyalitätspflichtverletzung begangen haben kann, da ihm dieses Verhalten nach kanonischem Recht untersagt sein kann. Dies komme auch bei laufendem kirchlichen Annulierungsverfahren in Betracht. Bezüglich der vorzunehmenden Interessenabwägung ist nun eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen, so dass die Entscheidung zunächst vertagt wurde. Maßgeblich ist insoweit das weit gefasste, verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirche, dessen Grenzen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sicherlich mit besonderem Augenmaß geprüft werden muss.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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