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BB 2024, 233
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

“Die notwendige Reform des hochkonzentrierten Wirtschaftsprüfungsmarkts erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Marktvielfalt, Prüfungsqualität und Finanzstabilität können nur auf Basis des Vier-Augen-Prinzips mit effizienten, flankierenden Maßnahmen erreicht werden”, heißt es in einer PM der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars vom 19.1.2024. Dazu bedürfe es eines umsichtigen Zusammenspiels zwischen Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und dem Staat. Zu diesen Ergebnissen komme die am 18.1.2024 veröffentlichte Studie “Reformoptionen für die Wirtschaftsprüfung” der Düsseldorf Competition Economics GmbH (DCE), die im Auftrag von Mazars in Deutschland durchgeführt worden sei. Die Studie untersuche verschiedene Prüfungsmodelle daraufhin, inwieweit diese zu mehr Wettbewerb, Anbietervielfalt, Prüfungsqualität und Finanzstabilität beitragen – und zu welchem Preis. Neben verpflichtenden Gemeinschaftsprüfungen seien die Gestaltung wettbewerbskompatibler Haftungsregeln sowie weitere flankierende Maßnahmen unter Beachtung der Wechselwirkungen mit dem Regelwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich, um dem öffentlichen Interesse an Finanzstabilität gerecht zu werden. Die Studie komme zu dem Schluss: Die Funktionsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsprüfungsmarkts sei eingeschränkt. Viele Maßnahmen des im Mai 2021 vom Bundestag verabschiedeten Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes wie eine strengere Rotationspflicht und die strikte Trennung von Prüfung und Beratung seien zwar sinnvoll, schränkten jedoch die Auswahlmöglichkeiten der Unternehmen und damit den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich ein. Dies gelte auch für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Studienautoren schlügen mit dem Choice & Quality Framework ein Rahmenwerk für mehr Wettbewerbsintensität, Auswahl und Qualität in der Prüfung vor. Kern einer Marktreform müsse das Vier-Augen-Prinzip sein. Das Choice & Quality Framework umfasse eine doppelte Qualitätsprüfung durch zwei verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und wettbewerbskompatible Haftungsregeln. Es werde von weiteren Maßnahmen flankiert, welche die Wechselwirkung mit dem Regelwerk der CSRD, die Anpassung internationaler Prüfungsstandards in Bezug auf Gemeinschaftsprüfungen sowie Regeln für Markttransparenz beachten. Die Studie ist unter https://www.mazars.de abrufbar.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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