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BB 2018, 2645
 
Im Blickpunkt

Zu der Frage, ob und inwieweit Holdinggesellschaften Umsatzsteuerbeträge aus Eingangsleistungen als Vorsteuer abziehen dürfen, hat sich der EuGH im Urteil vom 17.10.2018 – C-249/17, Ryanair, erneut geäußert (s. Meldung auf dieser Seite). Ryanair wollte mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen die Kontrolle über die Gesellschaft erlangen, um steuerpflichtige Geschäftsführungsleistungen an diese Gesellschaft zu erbringen. …

BB 2018, 2645

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