Im Blickpunkt
Das Thema Mindestlohn nimmt bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen eine besondere Stellung ein. Aber auch die Fraktion der Linken macht sich hierfür stark. Sie setzt sich nicht nur für einen Gesetzesentwurf ein, sondern ebenso für eine sog. Mindestlohnkommission. Ihre Begründung für dieses Vorgehen lautet: Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland “konstant hoch” und dies verstärke die Kluft zwischen Arm und Reich. In der Vorlage des Gesetzes heißt es: Ziel des Gesetzes müsste es sein “sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes Einkommen erreichbar wird”. Die Höhe solle sich auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde belaufen, fordert die Partei der Linken. Grundsätzlich soll nach den Vorstellungen der Fraktion der Mindestlohn von einer Kommission festgelegt werden. Diese wiederum soll vom BMAS berufen werden und aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie der Wissenschaft bestehen.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht