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BB 2021, 745
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Am 15.3.2021 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags die Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität statt. Alle Sachverständigen, so heißt es in der hib-Meldung Nr. 336 vom 16.3.2021, haben den Gesetzentwurf prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. Besonders intensiv seien die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen diskutiert worden. Hansrudi Lenz vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg habe eine Haftungsverschärfung für Abschlussprüfer für dringend erforderlich gehalten. Er habe Studien aus den USA angeführt, wonach sich die Rechnungslegungsqualität dadurch verbessert habe (s. dazu auch BB 2021, 683 ff.). Dem habe Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widersprochen. Das Gesetz würde zu einer existenzbedrohenden Haftung für Wirtschaftsprüfer führen, auch für deren Gehilfen. Er habe gewarnt, durch die Erweiterung auf “grobe Fahrlässigkeit” würde die Branche nicht nur Nachwuchsprobleme bekommen. Auch führe sie zu einer weiteren Verengung des Prüfermarkts. Ähnlich habe Annette Köhler vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen, argumentiert. Auch Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln habe argumentiert, von der Erweiterung der Haftungsgrenzen sei keine signifikante Verbesserung zu erwarten. Die Stellungnahmen der Experten sind z. T. unter www.bundestag.de abrufbar. Stellungnahmen des Deutschen Aktieninstituts und der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex anlässlich der Anhörung finden Sie unter www.dai.de bzw. www.dcgk.de. Bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Bilanzkontrolle waren die Sachverständigen “gespalten, ob es beim zweistufigen Verfahren bleiben oder die Aufsichtsbehörde BaFin allein für die Kontrolle zuständig werden soll” (BZ vom 16.3.2021, 5).

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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