Im Blickpunkt
Durch verschiedene EG-Verordnungen wird das Internationale Privatrecht neu gestaltet. Während die ab dem 11.1.2009 geltende Rom II-VO für den außervertraglichen Bereich juristisches Neuland betritt, wird bei der Rom I-VO das Europäische Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) in eine Verordnung überführt, die infolge der Einigung des Justizministerrats und des Europäischen Parlaments am 4.7.2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist. Clausnitzer/Woopen stellen im aktuellen Beitrag die wesentlichen Änderungen und Kontinuitäten der Rom I-VO gegenüber dem EVÜ vor und fassen die Ergebnisse am Ende in einer synoptischen Gegenüberstellung nebst Anmerkungen zusammen.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht