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BB 2014, 1651
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Auf die Bundesregierung könnte laut dem Zeitarbeitskonzern Randstad eine Klage zukommen (vgl. PM WiWo vom 21.6.2014), sollte sie wie beabsichtigt die Überlassung von Leiharbeitern an andere Unternehmen auf 18 Monate befristen. Randstad hält dies für einen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Dabei soll Randstad zumindest indirekt Unterstützung von EU-Kommissar Lázló Andor erhalten. Dieser werde jetzt alle Länder mit unzulässigen Beschränkungen der Zeitarbeit fragen, warum sie die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahre 2008 noch nicht umgesetzt habe. Auch der zweite Teil des BB-Rechtsprechungsreports von Zimmermann beschäftigt sich in diesem Heft u. a. mit dem Problem der vorübergehenden Überlassung. Bissels zeigt in seinem BB-Kommentar zum BAG-Urteil vom 19.2.2014 – 5 AZR 1047/12 – hingegen auf, dass die klageweise Durchsetzung von equal pay-Ansprüchen oftmals schwieriger als gedacht ist.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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