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BB 2024, 513
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Dass eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten genug Nachbesserungsbedarf beim EU-Lieferkettengesetz sieht, um die Verabschiedung des Entwurfs zunächst zurückzustellen, kommentierte Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), mit Erleichterung (vgl. PM DIHK vom 28.2.2024). “Wir teilen als Wirtschaft die Ziele des EU-Lieferkettengesetzes”, stellte Adrian klar. “Der vorliegende Entwurf hätte allerdings die Erreichung dieser Ziele nicht erleichtert, sondern erschwert. Denn europäische Unternehmen müssten sich aus einigen Gegenden der Welt aufgrund unbeherrschbarer Risiken zurückziehen.” Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV), der die Entscheidungen im Rat vorbereitet, wurden nun folgerichtig von einer Gruppe von Mitgliedstaaten Bedenken angemeldet. Die DIHK hatte zuvor mehrfach vor der vorschnellen Verabschiedung eines noch unausgewogenen Entwurfs gewarnt, zuletzt am 1.2.2024. Es sei “gut, dass jetzt eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten diese Einschätzung teilt”, sagte Adrian. Denn: “Das EU-Lieferkettengesetz würde in der verhandelten Fassung Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und schwer kalkulierbaren Risiken konfrontieren”, diagnostizierte der DIHK-Präsident. “Erhebliche negative Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind jetzt zunächst einmal nicht beschlossen worden. Das sind gute Neuigkeiten in für die Unternehmen sehr herausfordernden Zeiten.” Im Vorfeld der Beratungen im AStV hätten die DIHK viele besorgte Unternehmerstimmen erreicht, die oftmals auf die Erfahrungen mit dem deutschen LkSG Bezug nahmen. Bei einer DIHK-Umfrage zum LkSG habe sich Mitte 2023 gezeigt, dass faktisch auch kleinere Unternehmen mit umfassenden Berichtspflichten belastet werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass bereits 94 % der Betriebe im Anwendungsbereich des deutschen Gesetzes Maßnahmen mit Blick auf menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken ergriffen hatten. Vgl. zum Thema auch Die Woche im Blick, Ressort Arbeitsrecht, BB 2024, 435 sowie Schäfer, Die Erste Seite, BB Heft 3/2024. Zum LkSG auch Wüstemann/Büchner im nächsten BB-Heft 11.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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