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BB 2017, 532
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Der ECOFIN-Rat hat sich in seiner Sitzung am 21.2.2017 erneut mit dem Richtlinienänderungsvorschlag zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen mit Drittländern (Anti Tax Avoidance Directive 2 – ATAD 2) befasst und dem Kompromissvorschlag der maltesischen Ratspräsidentschaft zugestimmt. Der Vorschlag intendiert die Ergänzung und Änderung der im Juli 2016 beschlossenen Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (Richtlinie (EU) 2016/1164 – ATAD). Er soll sicherstellen, dass hybride Gestaltungen auch dann nicht zur Vermeidung von Körperschaftsteuer genutzt werden können, wenn Steuerpflichtige aus Drittstaaten an den Gestaltungen beteiligt sind. Dies soll im Falle einer doppelten Abzugsmöglichkeit durch die Nichtberücksichtigung eines Abzugs und im Falle eines Abzugs bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung entweder durch Nichtgewährung des Abzugs oder durch Hinzurechnung der Zahlung zu den steuerpflichtigen Einkünften bewirkt werden. Zu einigen Details s. Ausführungen auf der folgenden Seite.

Udo Eversloh, Resortleiter Steuerrecht

 
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