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BB 2014, 1153
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) (18/1287) soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Rechtsstreitigkeiten künftig vor deutschen Gerichten in englischer Sprache geführt werden können – was dann auch für höhere Berufungs- und Revisionsinstanzen gelten soll (vgl. dazu auch die Meldung auf S. 1154). Der Beschluss entspricht – mit Ausnahme einiger redaktioneller Abweichungen durch Anpassung der Paragraphennummerierung und Aktualisierung von Fundstellen – dem vom Bundesrat am 7.5.2010 beschlossenen Gesetzentwurf in der Drucksache 42/10, der von Salger in BB 2010, Heft 8, “Die Erste Seite”, als “sorgfältig durchdacht” und “formuliert” bewertet wurde. “Der Gerichtsstandort Deutschland wird durch die Einführung von Englisch als Gerichtssprache in hohem Maße an Attraktivität gewinnen”, so die Ausführungen im jetzigen Gesetzentwurf. “Die zunehmende Vereinbarung des Gerichtsstandortes Deutschland wird auch die vermehrte Wahl des deutschen Rechts als auf internationale Vertragsverhältnisse anwendbares Recht nach sich ziehen”, so der Entwurf weiter. Bereits 2010 hatte Salger in seinem Editorial (a. a. O.) dafür plädiert, dass “deutsche Unternehmen vermehrt auf die Vereinbarung deutscher Gerichtsstände und die Geltung materiellen deutschen Rechts drängen” sollten, wenn infolge der möglichten Verfahrensführung in englischer Sprache zunehmend die im Ausland große Anerkennung genießenden deutschen Gerichte angerufen würden.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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