Im Blickpunkt
Die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), das ist die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, hat am 27.9.2013 die Final Guidelines for the preparation of Solvency II, also die Texte der Leitlinien zur Vorbereitung auf das neue Aufsichtsregime Solvency II, veröffentlicht (www.eiopa.europa.eu). Die Leitlinien, so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Pressemitteilung vom 2.10.2013 (www.bafin.de), sollten vom 1.1.2014 an angewendet werden und deckten einige der Kerngebiete des künftigen Regelwerks ab: So enthielten sie Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement sowie an die vorausschauende Prüfung der unternehmenseigenen Risiken (basierend auf den Prinzipien der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung [Own Risk and Solvency Assessment – ORSA]). Sie beträfen aber auch das Berichtswesen und die Vorantragsphase für interne Modelle. Die EIOPA plane, die Leitlinien am 31.10.2013 in allen offiziellen EU-Sprachen zu veröffentlichen. Von da an hätten die nationalen Aufsichtsbehörden zwei Monate Zeit, um EIOPA im Comply-or-Explain-Verfahren mitzuteilen, ob sie die Leitlinien anwenden werden. Falls sie das nicht beabsichtigten, müssten sie dies begründen. Die EIOPA hätte die Leitlinien zuvor öffentlich konsultiert. Eine Übersicht der Konsultationsrückmeldungen, die überarbeiteten Leitlinien und Erläuterungstexte sowie eine aktualisierte Auswirkungsanalyse sind auf der EIOPA-Homepage abrufbar. Zu Solvency II vgl. auch die Erste Seite “Fünf vor Zwölf!” von van Hulle in der ebenfalls in diesem Verlag erscheinenden Zeitschrift RdF 3/2012.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft