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BB 2020, 2241
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Er hat sehr lange auf sich warten lassen – der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Am 28.9.2020 hat das BMJV ihn nun vorgelegt. “Unsere Stimme wurde an vielen Stellen gehört. Das Stiftungsrecht wird endlich bundeseinheitlich geregelt, ein Stiftungsregister und die Business Judgment Rules kommen”, so Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (s. PM des Bundesverbands Deutscher Stiftungen vom 30.9.2020). Auch die grundsätzliche Möglichkeit zur Umwandlung in Verbrauchsstiftungen sowie Erleichterungen bei Zu- und Zusammenlegungen von Stiftungen und bei Satzungsänderungen seien im Entwurf vorgesehen. Die geplanten Neuregelungen schaffen Rechtssicherheit, erhebliche Erleichterungen im Rechtsverkehr und eröffnen neue Perspektiven für Stiftungsfusionen – die Attraktivität der Rechtsform Stiftungen steige, so das Fazit von RAin Judith Mehren im Blog Steuern & Recht der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg am 29.9.2020. Trotz aller positiven Resonanz sehen sowohl der Bundesverband als auch Mehren Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz sollte um eine Übergangsregelung ergänzt werden, die die Möglichkeit bietet, die bestehenden Satzungen einmalig unter erleichterten Voraussetzungen an das neue Recht anzupassen. Zudem sei eine Verbesserung der Regelungen zum Stiftungsvermögen, zum Beispiel die Konkretisierung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes, nötig, so der Bundesverband. Die Abkopplung des Stiftungsrechts vom Vereinsrecht kritisiert Mehren. Möchten Sie sich über dieses und weitere Themen rund um das Stiftungsrecht austauschen? Dann besuchen Sie unsere BB-Fachkonferenz “Stiftungen” am 21.10.2020 in Frankfurt a. M. Weitere Informationen und Anmeldung: https://veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/wirtschaftsrecht/bb-fachkonferenz-stiftungen-2020

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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