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BB 2009, 1285
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Am 29.5.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Zur Anwendung schreibt das BMJ auf seiner Homepage: “Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.” – Eine der zentralen Änderungen des HGB durch das BilMoG ist das neu eingeführte Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Damit beschäftigen sich Seidel/Grieger/Muske in dieser Ausgabe.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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