Im Blickpunkt
Mit den gleichlautenden Ländererlassen zur Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und den praktischen Auswirkungen befasst sich Neufang. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren entgegen der Intention des Gesetzgebers in vielen Fällen nicht anwendbar ist. Auch bestehe die Gefahr der Überbesteuerung, die nur durch den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts abgewendet werden kann – für Steuerberater ein neues Betätigungsfeld.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht