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BB 2022, 1961
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

“Krisen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmen den betrieblichen Alltag. Darunter leidet auch die Unternehmensnachfolge”, heißt es in einer PM des Deutschen Industrie- und Handelskammertags vom 15.8.2022. Obwohl viele Betriebe zur Nachfolge anstünden, möchten immer weniger Personen selbst Unternehmer sein oder Unternehmer werden. Dies gehe aus dem aktuellen DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge hervor, für den rund 18 000 Kontakte von IHK-Beraterinnen und -Beratern mit Alt-Unternehmerinnen und Alt-Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten ausgewertet wurden. Demnach informierten sich bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 nur noch halb so viele Personen, die ein Unternehmen übernehmen möchten (2159 im Jahr 2021 zu 4302 in 2019). Nicht so stark, aber dennoch deutlich sei die Zahl der beratenen Alt-Inhaberinnen und Alt-Inhaber auf Nachfolgesuche gesunken (um knapp 1000 auf nunmehr 6021 Beratungen, 2019: 7227). Damit verzeichneten die IHK in ihren Beratungen mittlerweile fast dreimal so viele Alt-Inhaberinnen und -Inhaber auf Nachfolgesuche wie Personen, die ein solches Unternehmen übernehmen möchten. Ein Grund für den Rückgang auf beiden Seiten seien für die IHK-Beraterinnen und -Berater v. a. die gestiegenen Unsicherheiten im geschäftlichen Umfeld. Viele Unternehmer hätten angesichts der Herausforderungen während der Pandemie um die Existenz ihres Betriebes gekämpft und ihre Nachfolgesuche auf Eis gelegt. Hinzu komme mangelndes Interesse gerade bei jungen Menschen, mit einer Unternehmensfortführung stärker selbst ins Risiko zu gehen. Aber auch das wegen zunehmender Bürokratie und stark steigender Gas- und Strompreise für Unternehmen schwierige sonstige Umfeld hemme die Bereitschaft zum unternehmerischen Engagement. Die Liste anstehender neuer Regulierungen sei lang, u. a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Taxonomie. – Wie die Unternehmensleitung Entscheidungen im Fall von Zielkonflikten zwischen wirtschaftlichen und ökologischen/sozialen Zielen treffen kann, ist Gegenstand des Beitrags von Koch/Kneflowski in dieser Ausgabe. Von Koch ist im Verlag dieser Zeitschrift gerade die dritte Auflage seines Buchs “Corporate Governance case by case” erschienen, das unter shop.ruw.de bestellt werden kann.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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