Im Blickpunkt
Das Bundesfinanzministerium hat am 19.3.2021 einen Referentenentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts” vorgelegt. Kern der Reform ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, § 1a KStG. Damit könnte die besondere Besteuerung der einbehaltenen Gewinne (Thesaurierung) der Personengesellschaften obsolet werden. Häufige Anwendung haben diese Vorschriften wegen ihrer Komplexität wohl nicht erfahren. Insoweit sind die Personengesellschaften gegenüber den Körperschaften faktisch benachteiligt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt dazu: “Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar.” Daneben gibt es weitere kleinere Änderungen, wie das Einführen der Möglichkeit der steuerneutralen Verschmelzung, Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften in Bezug auf Drittstaaten. Wer nun aber geglaubt hat, dass sich die Unternehmenssteuerlast insgesamt vermindert, sieht sich enttäuscht. Der Referentenentwurf wird in einem der nächsten Hefte des BB von Prof. Dr. Jochen Lüdicke, RA/StB/FAStR, besprochen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht