Im Blickpunkt
Die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellten eine Kleine Anfrage zu Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat (Drs. 20/6008, Kurzmitteilung vom 22.3.2023). Gemäß der Anfrage hätten die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) nicht nur Optimismus hinsichtlich möglicher zukünftiger Anwendungen geschürt, sondern bei den Fragestellern auch Fragen zu den Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Sozialstaat aufgeworfen. Einer der Gründe dafür sei, dass immer mehr Tätigkeiten durch Künstliche Intelligenz übernommen und vereinfacht werden könnten und alle Wirtschaftszweige davon betroffen sein könnten. KI wird nach Auffassung der Fragesteller das Arbeitsumfeld vieler Menschen maßgeblich verändern. Das betreffe u. a. veränderte Arbeitsinhalte, Arbeitsgestaltung, Interaktionen zwischen Arbeitnehmern und Maschinen sowie Methoden zur Messung von Arbeitsleistung und -effizienz. Die technologische Entwicklung im Bereich der KI biete auch enorme Chancen für einen effizienteren, schnelleren und leistungsfähigeren Sozialstaat. Dafür müssten allerdings schon jetzt die Weichen richtig gestellt werden. Einen Hinweis darauf, wie die Weichen zutreffend gestellt werden könnten, gab die Anfrage leider nicht – wohl dem Status einer Anfrage geschuldet. Stattdessen soll die Bundesregierung Auskunft etwa darüber geben, wie sie “Künstliche Intelligenz” definiert, welche Herausforderungen sie im Bereich KI mit Blick auf den Arbeitsmarkt sieht und wie sie die Auswirkungen des Fortschritts in der Künstlichen Intelligenz auf die Lohnentwicklung, Produktivität und Erwerbsbeteiligung auf dem deutschen Arbeitsmarkt einschätzt. Die Antworten auf diese und die weiteren Fragestellungen der Anfrage werden überaus interessant. Bis dahin sei auf die nicht minder interessanten Ausführungen in diesem Kontext, etwa zu ChatGPT (Neufeld, BB 7/2023, “Die Erste Seite”) oder zu Gesetzgebung und Rechtsprechung (Mitterer/Wiedemann/Thress, BB 2023, 3 ff.) verwiesen.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht