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BB 2010, 793
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Bankenabgabe kommt, wie aus Regierungskreisen nach dem “Gipfeltreffen” am 21.3.2010 verlautet. Sie soll nicht als Strafsteuer aufgefasst werden, sondern der Prophylaxe gegen künftige Finanzkrisen dienen. Ausgestaltet in einer Art Versicherungsmodell sollen Banken – und wohl auch Versicherungen – in einen Fonds einzahlen. Das würde in der Tat Steuerzahler entlasten und Mitverursacher der Krise in Haftung nehmen. Ein Modell, das auch international Schule macht. Ob es in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten und hängt nicht zuletzt von der Haltung der G20-Staaten ab. Vgl. dazu auch die untenstehende Meldung.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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