Im Blickpunkt
Einer Studie von PwC zufolge erhalten immer mehr Beschäftigte in deutschen Kommunen einen Teil ihres Lohns im Wege entsprechender Betriebsvereinbarungen als leistungsabhängige Zulage. Bis Ende 2008 könnten bereits bis zu 85 % der Kommunalverwaltungen die erst seit Anfang 2007 bestehende Tarifklausel für leistungsorientierte Zusagen nutzen. Eine genauere Betrachtung der Ausgaben wird auch weiterhin nötig sein, wenn neue Belastungen mit der beabsichtigten EU-Richtlinie gegen Diskriminierung im Alltag u. a. auf die Kommunen zukommt. Mit dieser Richtlinie sollen alle Dienstleistungen im “Massengeschäft” barrierefrei werden.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht