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BB 2021, 1193
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Am 5.5.2021 hat die Bundesregierung die erste nationale Strategie für Nachhaltige Finanzierung (Sustainable Finance) beschlossen (vgl. BB 2021, 1129). Das umfassende Paket mit insgesamt 26 Maßnahmen, so die PM der Deutschen Kreditwirtschaft vom 5.5.2021, soll Weichen im Finanzsystem neu stellen, damit Klimaschutz und Nachhaltigkeit zentrales Leitmotiv werden. “Das Ziel der Bundesregierung, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort auszubauen, begrüßen wir ausdrücklich. In der Tat verfügt Deutschland mit seinem breit aufgestellten Finanzsystem über sehr gute Startbedingungen im internationalen Wettbewerb. Viele Banken und Sparkassen arbeiten daran bereits seit Jahren intensiv”, so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in diesem Jahr. Klimawandel und Klimaschutz seien keine nationalen Themen. Daher sei auch Sustainable Finance ein globales, mindestens aber ein Thema auf europäischer Ebene. Insofern sei die Stärkung von Sustainable Finance auf der globalen und europäischen Ebene nach Einschätzung der Banken und Sparkassen der richtige Weg, das Thema voranzutreiben. Dabei sei auf die Konsistenz regulatorischer Maßnahmen und eine praktikable Ausgestaltung zu achten. Die einzelnen Maßnahmen müssten sinnvoll verzahnt und gut aufeinander abgestimmt werden, um einen regulatorischen Flickenteppich und eine Fragmentierung der Märkte zu vermeiden. Goldplating sollte vermieden werden. Der Aufbau eines zentralen Datenregisters auf EU-Ebene sei sinnvoll und zu begrüßen. Die Überlegungen zur Einführung einer nationalen “Nachhaltigkeitsampel” für Finanzprodukte halte die DK hingegen für kontraproduktiv. Nachhaltige Finanzierung sei zu Recht ein europäisches Thema. Nationale Kennzeichen führten zu einer Zersplitterung der Vorschriften und stifteten Verwirrung. – In der aktuellen Diskussion zur Nachhaltigkeit muss auch der Rechnungslegerbegriff neu definiert werden. Damit beschäftigt sich der Beitrag von Lanfermann/Hommelhoff/Gundel in diesem Heft.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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