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BB 2021, 2241
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 16.9.2021 fand auf Einladung des Präsidenten des LG Frankfurt a. M. Dr. Wilhelm Wolf ein länderübergreifendes Qualitätsmanagement der Präsidentinnen und Präsidenten der großen Landgerichte statt. Um die Gerichte in Deutschland zukunftsfähig zu machen und die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland zu erhalten, haben sie in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderungen festgehalten (PM LG Frankfurt a. M. vom 21.9.2021). Es bedürfe einer Stärkung der Kammern für Handelssachen, da diese in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten künftig gerade für mittelständische Unternehmen das Mittel der Wahl darstellen müssen, um in hoher Qualität und zeitnah einen Rechtsstreit ökonomisch sinnvoll zu erledigen. Neben einer Erhöhung der Zahl der Berufsrichter auf drei Richter sei die Beteiligung von Handelsrichtern als juristischen Laien weiterhin unverzichtbar, um die für den jeweiligen Rechtsstreit zentralen ökonomischen Hintergründe und Zusammenhänge vollständig zu erfassen. Zur Bewältigung von Massenverfahren fordern die Präsidentinnen und Präsidenten den Gesetzgeber auf, die Aussetzung von individuellen Klagen einzelner Verbraucher bis zum Abschluss einer Muster- oder Verbandsklage oder bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in parallelen Rechtstreitigkeiten zu ermöglichen. Ferner erheben sie Anspruch auf höhere Vergütung besonders verantwortungsvoller richterlicher Tätigkeiten nach dem Vorbild der Besoldungsregelungen in Bayern und Baden-Württemberg.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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