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BB 2019, 1153
 
Im Blickpunkt

Die EU-Kommission hat am 4. Februar 2019 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) veröffentlicht. Da die Vertikal-GVO am 31. Mai 2022 außer Kraft tritt, prüft die Kommission, ob die Vertikal-GVO und die hierzu bestehenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen auslaufen können oder verlängert oder überarbeitet werden müssen. …

BB 2019, 1153

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