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BB 2021, 2025
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

“Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Der Beschluss bestätigt die Auffassung des IDW”, heißt es in einer PM des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 18.8.2021. Nun solle der Gesetzgeber endlich die Verzinsung im gesamten Steuerrecht anpassen, fordere das IDW. Das Gericht habe in seinem am 18.8.2021 veröffentlichten Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) festgestellt, dass das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar bleibt. Für spätere Verzinsungszeiträume (d. h. ab 2019) seien die Vorschriften dagegen nicht anwendbar. Das Gericht habe den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. “Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, weil sie unserer langjährigen Forderung nach marktgerechten Zinsen im Steuerrecht Rechnung trägt”, sage Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW-Vorstands. “Der gesetzgeberische Handlungsbedarf im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist nun endlich auch durch das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben worden”, zeige sich Naumann erleichtert und fordere: “Nun gilt es, den Zinssatz nach § 238 AO von derzeit 0,5 % pro Monat deutlich auf ein marktübliches Niveau abzusenken.” Nach der Entscheidung des BVerfG zur sog. Vollverzinsung solle der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzen, das Thema Verzinsung im Steuerrecht ganzheitlich anzugehen. Dies betreffe insbesondere den steuerliche Abzinsungssatz von 6 % zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG. Dieser sei nach Einschätzung des IDW ebenfalls zu hoch, marktfern und begegne verfassungsrechtlichen Bedenken. Er belaste die Unternehmen und schwäche die betriebliche Altersvorsorge. “Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge sollte deren steuerliche Benachteiligung abgebaut werden, indem die Zinssätze zur Abzinsung betroffener Bilanzposten jetzt deutlich gesenkt werden”, fordere Naumann. – Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (PM BDI vom 18.8.2021) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (PM DIHK vom 18.8.2021) begrüßten die Entscheidung.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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