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BB 2022, 1877
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Kaum ist das “Inflationsausgleichsgesetz” veröffentlicht, folgen die erwartbaren Reaktionen. Die einen sehen es als Schritt in die richtige Richtung, den anderen ist es zu unsozial. Verstörend ist aber, dass selbst die “Wirtschaftsweise” Grimm der Auffassung ist, die Reform komme zum falschen Zeitpunkt und sei sozial “unausgewogen”. “Eine Reform bei der nominal die Besserverdienenden mehr gewinnen, kommt einfach zum falschen Zeitpunkt”. Sie erkennt zwar an, dass prinzipiell die kalte Progression ausgeglichen werden müsse, fordert aber weiter die Entlastung der vorwiegend unteren und mittleren Einkommen. Nun stellt sich die Frage, was sind mittlere und untere Einkommen und wo beginnen die Besserverdienenden? Aus den veröffentlichten Zahlen des BMF ergibt sich, dass die Entlastung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 15 000 Euro ca. 11 % und ab einem zu versteuernden Einkommen ab 40 000 Euro ca. 2,5 % beträgt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 62 500 Euro erfolge keine Entlastung mehr. Die Angaben beziehen sich auf ledige Steuerpflichtige. Wo beginnt nun der Besserverdienende? Irritierend ist bei den Kritiken, dass der progressive Tarifverlauf bei Entlastungen als Beleg für die sog. Entlastung der Besserverdienenden herangezogen wird. Geht es in die andere Richtung, finden sich zumeist keine kritischen Töne. Es bewahrheitet sich wieder einmal, dass mit dem Thema Steuern Reflexe prima bedient werden können. Für eine sachliche Berichterstattung scheint das Steuerrecht schlicht zu kompliziert.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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