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BB 2021, 2325
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Der Optimismus, den Finanzminister Olaf Scholz bezüglich der Globalen Mindestbesteuerung an den Tag legt, wurde hier bereits skeptisch gesehen. Nun könnte sich weiteres Ungemach ergeben. TAXUD Generaldirektor Gerassimos Thomas hat anlässlich der jährlichen Steuerkonferenz der finnischen Industrie- und Handelskammer erstmals öffentlich Zweifel an der Vereinbarkeit mit Europarecht der geplanten Pillar 2 Regeln geäußert. Er geht davon aus, dass die Kommission unverzüglich nach Einigung der beteiligten Staaten eine Richtlinie zur Umsetzung der Säule 2 in der EU vorschlagen wird. Dies ist aus seiner Sicht notwendig, um eine einheitliche Umsetzung in der EU zu erreichen, die letztlich der Rechtssicherheit dient. Allerdings seien die OECD-Regelungen für einen effektiven Mindeststeuersatz (METR) so konzipiert, dass sie nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbar seien. Die Regeln bewerteten nur die Höhe der Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften ohne Berücksichtigung der Besteuerung im Staat der Muttergesellschaft. Damit ähneln die wichtigsten Regelungen der Säule 2 den sogenannten Regeln für beherrschte ausländische Unternehmen, die der EuGH wiederholt als Einschränkung der einschlägigen Grundfreiheiten eingestuft habe (z. B. 2006 in der Rs. Cadbury Schweppes), wenn sie von den EU-Mitgliedstaaten einseitig eingeführt werden. Setze ein Mitgliedstaat Vorschriften für einseitige Maßnahmen auf nationaler Ebene um, die die METR-Anforderungen auf grenzüberschreitende Situationen beschränkten, so bestünde eindeutig die Gefahr, dass diese Praxis als diskriminierend im Sinne der im Vertrag verankerten Freiheiten angesehen werde. Es scheint, als sei eine schnelle Umsetzung nicht sehr wahrscheinlich.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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