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BB 2024, 1173
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Interessante Zahlen zum Steuervollzug im Jahr 2023 liefert eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke – Drucksache 20/11084. So ist zu erfahren, dass im Steuervollzug der Finanzämter bundesweit 97 439 Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beim BZSt 2 008 VZÄ eingesetzt waren. Die unbesetzten Planstellen belaufen sich bei den Finanzämtern auf 6 828 VZÄ und beim BZSt auf 225 VZÄ. Der Prüfdienst der Finanzämter ist mit 12 393 VZÄ und beim BZSt mit 402 VZÄ besetzt. Geprüft wurden im Jahr 2023 34 899 Großbetriebe, 37 310 Mittelbetriebe, 28 415 Kleinbetriebe und 45 872 Kleinstbetriebe. Die Prüfquote lag bei den Großbetrieben bei 17,8 %, Mittelbetrieben 4,5 %, Kleinbetrieben 2,3 % und Kleinstbetrieben 0,7 %. Die Mehrsteuern aufgrund von Betriebsprüfungen lagen bei Großbetrieben bei ca. 10 Mrd. Euro, Mittelbetrieben ca. 1 Mrd., Kleinbetriebe 630 Mio. Euro und 996 Mio. Euro bei Kleinstbetrieben. Insgesamt wurden 1 486 586 866 Euro Umsatzsteuer, 2 114 034 588 Euro Einkommensteuer, 3 542 510 897 Euro Körperschaftsteuer, 3 328 092 505 Euro Gewerbesteuer und 1 567 344 032 Euro Zinsen festgestellt. Bezogen auf das Gesamtaufkommen trugen die Betriebsprüfungen zu 0,70 % der Umsatzsteuer (gesamt 212 595 978 219), 2,88 % Einkommensteuer (gesamt 73 388 410 624), 7,9 % Körperschaftsteuer (gesamt 75 082 337 309) und 4,31 % Gewerbesteuer (gesamt 75 082 337 309) bei. Ferner wurden 67 318 Lohnsteueraußenprüfungen durchgeführt mit einem Mehrergebnis von 733 974 221 Euro und 63 282 Umsatzsteuersonderprüfungen mit einem Mehrergebnis von 1 522 012 484 Euro. Datenbasis waren die Angaben der Länder aus den statistischen Meldungen an den Bund.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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