Im Blickpunkt
Mit der Kollision des europarechtlichen Diskriminierungsverbots wegen einer Religion mit dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen befassen sich Mohr/von Fürstenberg. Sie zeigen in Ihrem Beitrag auf, dass dieses Spannungsverhältnis entgegen einer weit verbreiteten Auffassung nach wie vor besteht, da das Recht der Kirchen auf Selbstbestimmung in eigenen Angelegenheiten von der EU anerkannt wird. In der Konsequenz führt dies zur Unzulässigkeit der Differenzierung zwischen einem sog. verkündungsnahen und verkündungsfernen Bereich.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht