Im Blickpunkt
Am 13.10.2021 haben der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, und Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Fortschritte des gemeinsamen Modernisierungsprojekts des BMF und der BaFin vorgestellt. Grundlage für die Reform, schreibt die BaFin in ihrer diesbezüglichen PM vom 13.10.2021, ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Ziel sei, die Schlagkraft der BaFin im Aufsichts- und Prüfungshandeln zu erhöhen und den Finanzmarkt mit modernster Technologie wirksamer und stringenter zu beaufsichtigen. Ein Team aus rd. 100 Projektmitarbeitern, aus BMF und BaFin sowie externen Experten, arbeite seit rund sieben Monaten daran. Inzwischen seien gut zwei Drittel der insgesamt 40 identifizierten Reformmaßnahmen umgesetzt, ein Drittel stehe vor der Implementierung. Eine der Maßnahmen betrifft das Enforcement: Nach dem FISG, so die PM weiter, sei die Bilanzkontrolle ab dem Jahr 2022 künftig einstufig organisiert, d. h. Anlass- und Stichprobenprüfungen seien künftig allein Sache der BaFin. Die Rechte der BaFin zur Überprüfung der Bilanzen der in Deutschland börsennotierten Unternehmen würden damit erheblich gestärkt. Die BaFin habe ein maßgeschneidertes Markt-Monitoring zur Identifikation risikobehafteter Unternehmen aufgebaut. Dieser Prototyp werde kontinuierlich weiterentwickelt. Gleichzeitig richte die BaFin ihre Prüftätigkeit proaktiver aus, etwa mit verstärkten Vor-Ort-Prüfungen und finanzforensischen Untersuchungen. Im September dieses Jahres habe eine neu eingerichtete Gruppe die Verantwortung für die Bilanzkontrolle in der BaFin übernommen. Anfang kommenden Jahres würden die Experten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung von der BaFin übernommen, weitere Wirtschaftsprüferprüfer sowie Rechnungslegungsspezialisten würden rekrutiert. Insgesamt werde die Bilanzkontrolle der BaFin rund 60 Beschäftigte umfassen. – Die BaFin habe auch ihre Hinweisgeberstelle, an die sich Whistleblower wenden können, im August dieses Jahres neu aufgestellt. Auf der Grundlage der von BMF am 26.7.2021 erlassenen BaFin-Hinweisgeberverordnung agiere die Hinweisgeberstelle bereits jetzt nach EU-Standards. – Mit den Umsetzungspflichten für Unternehmen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie beschäftigt sich der Aufsatz von Brinkmann/Blank in diesem Heft.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft