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BB 2014, 3113
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Bis zum 17.6.2015 muss gemäß EU-Abschlussprüfer-Richtlinie und -Verordnung die neue Aufsichtsstruktur über gesetzliche Abschlussprüfer stehen. Viel Zeit bleibt also nicht mehr zur Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs. Bei einem Pressegespräch am 3.12.2014 in Frankfurt stellte die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ihre Positionen vor. Eine wirksame Berufsaufsicht erfordert nach Auffassung der APAK “eine einheitliche originäre Zuständigkeit einer vom Berufsstand unabhängigen Stelle für die Aufsicht über alle gesetzlichen Abschlussprüfer, wobei einzelne Aufgaben auf die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) delegiert werden können.” Bei der “präventiven Aufsicht könnte dies für die Untersuchungen anderer Prüfungen als die der Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten; im Bereich der anlassbezogenen Aufsicht könnte für Tätigkeiten ohne Bezug zur Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse eine Zuständigkeit der WPK begründet werden.” Die vom Berufsstand unabhängige Stelle solle jedoch in allen delegierten Aufsichtsverfahren ein Eintrittsrecht haben. Als Rechtsform der neuen Aufsicht seien entweder eine “kleine BaFin” oder eine bundeseigene GmbH denkbar. Bei Letzterer sei man nicht an öffentliche Tarife gebunden, was für die Gewinnung fachlich qualifizierten Personals, etwa für die Inspections, wichtig sei. Die Leitungsebene müsse zukünftig hauptamtlich tätig sein. Die Finanzierung solle über Gebühren und Umlagen erfolgen. Weitere Punkte betreffen bei der präventiven Aufsicht die methodologische Angleichung von Qualitätskontrollverfahren und anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen sowie bei der anlassbezogenen Berufsaufsicht die Sanktionierung von Berufsgesellschaften, einen einheitlichen Maßnahmen- und Sanktionskatalog, die Ausdehnung der Zuständigkeit der öffentlichen Aufsicht auf die Fälle schwerer Berufspflichtverletzungen sowie eine stärkere Transparenz durch die Ermöglichung einer angemessenen Veröffentlichung von Maßnahmen der Berufsaufsicht auch in Einzelfällen.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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