Im Blickpunkt
Der Steuerpolitik stehen unruhige Zeiten bevor, sollte sich eine aktuelle Berichterstattung (HB vom 30.4.2024) bewahrheiten. Für den Bundeshaushalt fehlen wohl mindestens 25 Mrd. Euro. Rücklagen gibt es im Bundeshaushalt nicht mehr, diese wurden für 2024 aufgebraucht. Was tun ist die große Frage. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat alle Kabinettsmitglieder aufgerufen, Sparvorschläge an das BMF zu übermitteln. Ob dabei 25 Mrd. Euro zusammenkommen? Zweifel sind angebracht. Daher wird die Diskussion, wie bereits für den Haushalt 2024, auf das Thema Subventionskürzungen hinauslaufen. Zu diesem Zweck soll es eine Liste des BMF geben, die allerlei Subventionen oder vielleicht besser “sogenannte” Subventionen aufführt. Dem Vernehmen nach sollen 21 Punkte mit einem Volumen von neun Mrd. Euro auf der Liste stehen, die wegen “ihrer zweifelhaften Wirkung” abgeschafft werden könnten. Darunter etwa die Steuerbefreiung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen und der Freibetrag für Belegschaftsrabatte. In die Diskussion wird selbstverständlich auch die Pendlerpauschale geraten ebenso wie die Besteuerung für Dienstwagen, das angebliche Dienstwagenprivileg. Gerade diese beiden Punkte sind dem Bündnis 90/Die Grünen seit jeher ein Dorn im Auge. Was auffällt ist zugleich bemerkenswert: Die Punkte mit den attraktivsten Potentialen betreffen allesamt Personen, die durch ihre Arbeit erst dazu beitragen, dass der Staat überhaupt über Einnahmen verfügen kann. Während die Bereiche, die sich nur auf das Ausgeben konzentrieren, wie z. B. Bürgergeld und Kindergrundsicherung, entweder erhöht oder neu ausgerichtet werden, ungeschoren davonkommen. Mal sehen, wie es weiter geht.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht