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BB 2009, 149
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Aufgrund der verschärften Sanktionen bei Nichtoffenlegung von Jahresabschlüssen durch das EHUG haben zwischenzeitlich rund 80 % aller publizitätspflichtigen Unternehmen ihre Abschlüsse offengelegt (BT-Drs. 16/11335, S. 2). Gegenüber den übrigen wurden bzw. werden vom Bundesamt der Justiz Ordnungsgelder festgesetzt. Ca. 10 000 Unternehmen haben bis Ende 2008 gegen die Festsetzung Beschwerde eingelegt. Stollenwerk/Kurpart, beide Richter am dafür ausschließlich zuständigen LG Bonn, geben in dieser Ausgabe einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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