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BB 2021, 435
 

Im Blickpunkt

Abbildung 20

Dienst- oder Werkswohnungen? Moment mal, bitte! War da etwas? Ist das nicht schon lange aus der Mode gekommen? – In meiner Jugend (ja, ich weiß, das ist lange, lange her) hatte ich viele Klassenkameraden, deren Familien in solchen vom Arbeitgeber gestellten Wohnungen lebten. Später jedoch wurde das extrem altbacken (so wie heute Faxgeräte). Um so erstaunlicher ist es, dass die WirtschaftWoche jüngst von einem Comeback der Werkswohnungen berichtete (unter wiwo.finanzen/immobilien mit der Überschrift: “Konzerne ködern Mitarbeiter mit günstigen Wohnungen”). Kurz gesagt: Es handelt sich um ein Anwerbe- und Haltetool in Zeiten eines härteren Wettbewerbs um Fachkräfte. Angesichts rasant gestiegener Mieten und Immobilienpreise in den Ballungszentren ist das gut nachvollziehbar, denn selbst ein ordentliches Gehalt kann dort schnell zusammenschmelzen, wenn man das “wahre” Netto erst unter Abzug der Wohnkosten berechnet. Gefördert wird der Trend auch durch eine Änderung im Jahressteuergesetz 2020. Danach bleibt die Differenz zwischen gezahlter und marktüblicher Miete steuerfrei, wenn die gezahlte Miete mindestens Zweidrittel des Mietspiegelniveaus beträgt. Früher war die Mietersparnis als geldwerter Vorteil zu versteuern. Interessanterweise ist in den USA eine parallele Entwicklung zu beobachten, und zwar im Silicon Valley und im Raum Seattle, wo die großen Tech-Konzerne vor dem Hintergrund unbezahlbarer Preise auf dem Immobilienmarkt massiv in Wohnungen ihre Mitarbeiter investieren.

Dr. Roland Abele

 
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