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BB 2013, 2675
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, sind von Schwarzarbeit betroffen (hib-Meldung vom 22.10.2013). Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich, heißt es im Zwölften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, der als Unterrichtung (17/14800) vorgelegt wurde. Nicht auszuschließen sei, dass die Schattenwirtschaft einen Umfang von 343 bis 352 Milliarden Euro hat. Das würde einem Verhältnis der Schattenwirtschaft zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt von rund 13,4 bis 14,6 Prozent entsprechen. Forscher würden aber tendenziell von einem Rückgang der Schattenwirtschaft ausgehen. Zudem wird von Problemen bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung berichtet. So würden ausländische Behörden bei Arbeitnehmern aus dem EU-Raum, die in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können, die entsprechenden Bescheinigungen nachträglich beziehungsweise rückwirkend ausstellen. Verschiedene ausländische Behörden seien nicht bereit gewesen, von deutschen Behörden beanstandete Bescheinigungen zurückzunehmen. Auch die Scheinselbstständigkeit spielt eine große Rolle. Dabei treten Personen formell als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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