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BB 2022, 1301
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Die Betrugsanfälligkeit von Kassensystemen und Registrierkassen ist kein neuzeitliches Phänomen, sondern hinlänglich bekannt. Bereits im Jahr 2003 wies der Bundesrechnungshof auf die Problematik hin. Illustre Berichterstattung, z. B. über einen Eiscafé-Betreiber, der in Rheinland-Pfalz von 2003 bis 2010 ca. 3 Mio. Euro Steuern und Sozialversicherungsabgaben hinterzog, taten ihr Übriges. Am 28.5.2014 beschlossen die Finanzminister, die Betrugsanfälligkeit von Kassensystemen zu bekämpfen. Dieser Beschluss mündete in dem Gesetz zum Schutz der Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Seitdem ist es ein wenig ruhig geworden um das Thema. Dies war offensichtlich der Anlass von Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer kleinen Anfrage, nach dem Stand der Umsetzung des Gesetzes zu fragen. So wird gefragt, ob es ein Umsetzungsproblem gäbe. Falls dies verneint werden sollte, möchten die Fragesteller wissen, wann und ob in ausreichender Anzahl technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) zur Verfügung stehen werden. Zudem wird gefragt, wie das BSI die Anforderungen an die Schnittstellen nach § 146a AO definiere und wie die Anforderungen geprüft werden sollen. Neben diesen technischen Fragen geht es aber auch darum, wie viele Kassennachschauen im Jahr 2018 stattgefunden haben und wie hoch die erhobenen Steuernachforderungen waren. Über die Antworten wird an gleicher Stelle berichtet.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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