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BB 2022, 1237
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Die EU-Kommission will im Herbst einen Legislativvorschlag zur Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung der steuerberatenden Berufe veröffentlichen. Diese Ankündigung erfolgte während einer Anhörung im EU-Parlament. Eine derartige EU-Initiative könnte ein Eingriff in das Berufsrecht sein und zur Erschwerung der Mandantenberatung führen. Ausgangspunkt war das Leak über Steueroasen, sog. Pandora Papers. Zu den Enthüllungen fand im Unterausschuss Steuerangelegenheiten (FISC) des EU-Parlamentes eine Anhörung statt. Experten wurden befragt, wie die steuerberatenden Berufe künftig reguliert werden könnten, um ein gerechtes Steuersystem zu erreichen. Zwar solle der Berufsstand nicht allgemein reguliert werden, aber es sollen allgemeine Standards zur Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung eingeführt werden. Die EU-Kommission will definieren, welche Beratung zukünftig zulässig ist und welche nicht. Ein derartiges Vorgehen der EU-Kommission stünde im Widerspruch zur bisherigen Deregulierungsstrategie der EU-Kommission. Insoweit könnte der Vorschlag die Chance bieten, die unterschiedlichen Standards der Regulierung des Berufstandes der Steuerberatung in den Mitgliedstaaten abzubauen. Die Frist, in der sich Interessenvertreter an der öffentlichen Konsultation beteiligen können, läuft am 20.7.2022 ab. Mal sehen, was sich die EU-Kommission einfallen lässt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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