Im Blickpunkt
Unternehmen müssen auf Marktgegebenheiten flexibel reagieren. Betroffen sind auch kleine und mittelgroße Betriebe. Sie müssen grenzübergreifend denken und handeln. Das gilt z. B. für Umwandlungen auf europäischer Ebene, wobei dem Begriff des Teilbetriebs maßgebende Bedeutung zukommt. Die Definitionen in der Fusionsrichtlinie und im deutschen UmwStG sind nicht deckungsgleich. Schwierig gestaltet sich auch die Harmonisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Der jüngst vorgelegte Richtlinienvorschlag erweist sich als unzureichend. Dennoch gibt es zum internationalen Handeln keine Alternative.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht