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BB 2023, 789
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Nordrhein-Westfalen geht voran und rüstet auf. Ein neues Landesfinanzkriminalamt (LFK) wird geschaffen. Das Aufgabengebiet soll die Bekämpfung der großen Fälle sein. Das LFK ist zentral zuständig oder koordiniert die Verfolgung der großen Fälle von Steuerkriminalität, Cybercrime und wirkt bei der Geldwäschebekämpfung mit. Dazu sollen die vorhandene besondere Expertise und Kompetenzen landesweit gebündelt werden, um schnell gegen die “großen Fische” vorgehen zu können. Das LFK wird im Gegensatz zu den STRAFA-FA nicht nur lokal oder regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität verfolgen und bekämpfen. Den bedeutenden Fällen soll mit der Bündelung von Know-how und Ressourcen und mit einem hohen Grad an Spezialisierung begegnet werden. Die Problematik der Zuständigkeitsgrenzen kann so durchbrochen werden. Ziel ist es, die STRAFA-FA durch Arbeitsprozesse und Ermittlungen des LFK zu entlasten. Die Struktur der Arbeitsaufteilung soll ähnlich sein wie die zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden. Durch die Verbesserung des strukturellen Rahmens werden die Steuerfahnder ihrer Arbeit unter besseren Bedingungen nachkommen können. Effektive Ermittlungsarbeit soll durch klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse effektiver werden. Zudem soll durch die Einrichtung des LFK den Entwicklungen auf europäischer Ebene Folge geleistet werden. Bei komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren seien zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung notwendig, ähnlich Europol und Europäischer Staatsanwaltschaft. Die Koordination und Umsetzung obliegt Staatsekretär Dr. Dirk Günnewig unter Einbeziehung eines Aufbaustabes von Expertinnen und Experten aus Ministerium, Oberfinanzdirektion und Steuerfahndung.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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