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BB 2025, 533
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Die Bundestagswahl ist vorüber. Das Ergebnis wenig überraschend. Was dies für die steuerrechtliche Entwicklung bedeutet, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Berichterstattung der ersten Tage nach der Wahl wird dominiert vom Thema finanzielle Mittel, die scheinbar an allen Ecken und Enden fehlen. Ein Blick auf die statistischen Zahlen zeigt, dass das Finanzierungsdefizit des Staates 2024 bei 118,8 Mrd. Euro lag (vorläufige Zahlen Destatis). Das bedeutet eine Steigerung gegenüber 2023 von 15 Mrd. Euro. Die Defizitquote lag somit bei 2,8 % (2024) und 2,5 % (2023). Auf den Bund entfielen vom Finanzierungsdefizit 62,3 Mrd. Euro, also über die Hälfte, während sich das Defizit der Länder im Vorjahresvergleich von 9 Mrd. Euro auf 27 Mrd. Euro verdreifachte und das der Gemeinden von 11 Mrd. auf 18,6 Mrd. Euro erhöhte. Noch dramatischer sieht es bei der Sozialversicherung aus. Hier ist für 2024 ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Mrd. Euro festzustellen, während 2023 noch ein Überschuss von 9 Mrd. Euro erzielt wurde. 2024 waren alle vier Sektoren des Staates im Defizit. Wird der Blick auf die Einnahmen gelenkt, ist zu konstatieren, dass Steuereinnahmen und Sozialbeiträge 2024 wieder einmal ein Allzeithoch erreicht haben. Die Summe überschritt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die 2 Billionen-Euro-Marke. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung kommt zu Einnahmen von 2 012 9 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung gegenüber 2023 um 4,8 %. Einzeln aufgeschlüsselt stiegen die Steuereinnahmen des Staates um 3,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Mehrwertsteuer ist ein Zuwachs von 2,4 % und bei den Einkommensteuern von 3,6 % zu verzeichnen. Die Beiträge zur Sozialversicherung stiegen sogar um 6,5 % gegenüber 2023. An und für sich eine sehr gute Entwicklung. Der Blick auf die Ausgabenseite zeigt aber, dass die Ausgaben auf 2 131,6 Mrd. Euro stiegen, ein Plus von 5,3 %. Trotz Rekordeinnahmen ist nicht genug Geld vorhanden. Der Staat hat kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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