Im Blickpunkt
Mit Beschluss vom 27.1.2021 – StB 43, 44 und 48/20 – hat der BGH entschieden, dass die Entbindung von der Schweigepflicht bei drei EY-Wirtschaftsprüfern, die als Zeugen vor den Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden waren, wirksam ist. Diese, so heißt es in der PM des BGH Nr. 35 vom 12.2.2021, hätten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex “Wirecard” betreffenden Fragen mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht; für eine Entbindung hiervon reichten die Erklärungen des Insolvenzverwalters und des aktuellen Vorstandes der Wirecard-AG nicht aus. Ebenfalls vor dem Untersuchungsausschuss aussagen musste am 12.2.2021 Tarek Al-Wazir, als hessischer Wirtschaftsminister auch Chef der Börsenaufsicht. Er sieht gemäß der hib-Meldung Nr. 188 vom 12.2.2021 bei der Organisation der Börse Verbesserungsbedarf. Wirecard hätte mit einem Trick das Verfahren eines Börsengangs umgangen. Das Unternehmen hätte sich eine bereits notierte Firma gesucht und diese übernommen. “Es hat sich diese Hülle gesucht, ist da reingeschlüpft, und hat so die eigentlich vorgesehenen Prüfungen umgangen.” Es müssten Regeln verändert werden, damit klar sei, dass so etwas nicht wieder passiere, so Al Wazir. Weiter sei der Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), Prof. Dr. Edgar Ernst, befragt worden, der immer wieder darauf hingewiesen habe, dass der Verein keine kriminalistischen Aufgaben habe. Matthias Hauer (CDU) habe sich darüber gewundert, dass die BaFin den Auftrag zur Prüfung an die DPR weitergereicht hat, obwohl sie wusste, dass diese gar keine Möglichkeit hat, Betrug aufzuklären. – Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz sollen nun die aufgedeckten Defizite in den Kontrollabläufen behoben werden. Hauptpunkte dabei sind eine Reform der Bilanzkontrolle, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung der internen Kontrollen in den Unternehmen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer bemängelt an dem seit dem 16.12.2020 vorliegenden Regierungsentwurf “vor allem die vorgeschlagene deutliche Verschärfung der Haftung des Wirtschaftsprüfers” (IDW Aktuell vom 27.1.2021). Seit dem 12.2.2020 liegt auch die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf vor (BR-Drs. 9/21), und in diesem Heft gibt Titgemeyer einen Überblick über die Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft