Im Blickpunkt
Der Antrag der Freien Hansestadt Bremen (PM vom 17.9.2024) mit dem Titel “Entschließung des Bundesrates für mehr Steuergerechtigkeit und zur Finanzierung von Wachstumsimpulsen” verwundert. Während im Rest der Welt über niedrigere Steuern nicht nur nachgedacht, sondern diese auch umgesetzt werden, geht dieser Antrag in die komplett andere Richtung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert “die finanziellen Auswirkungen notwendiger Wachstumsimpulse gerechter zu verteilen und zugleich die Einnahmen der Länder und Kommunen zu verbessern, um sie in die Lage zu versetzen, die Gegenfinanzierungen zu erbringen und zugleich notwendige eigene Investitionen zu verstärken”. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen, die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu reformieren, um ein deutlich höheres Aufkommen zu erzielen. Ausnahmen und Gestaltungen für sehr hohe Erbschaften und Schenkungen sollen abgeschafft werden. Immerhin sollen angemessene persönliche Freibeträge, insbesondere für selbstgenutztes Wohneigentum, gewährleistet werden. Eine Definition, ab wann eine sehr hohe Erbschaft vorliegt, enthält der Antrag nicht. Die Vermögensteuer auf “sehr hohe Vermögen” soll wieder eingeführt werden. Außerdem soll die Abgeltungsteuer gestrichen werden und Kapitaleinkünfte wieder, wie Erwerbseinkommen, progressiv besteuert werden. Schließlich findet sich auch die konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung in dem Antrag. Zur Begründung wird angeführt, dass die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzesinitiativen, wie Wachstumschancengesetz und Teile des Steuerfortentwicklungsgesetzes, bei Ländern und Kommunen zu Einnahmeverlusten in zweistelliger Millionenhöhe geführt haben. Dies stelle öffentliche Haushalte vor große Herausforderungen und enge die Handlungsspielräume erheblich ein. Zudem müsse der Investitionsbedarf, der sich durch die marode Infrastruktur in Ländern und Kommen ergebe, finanziert werden. Hierfür seien immerhin 400 Mio. Euro in den nächsten zehn Jahren erforderlich. Dafür müsse es zusätzliche finanzielle Mittel geben. Außerdem leisteten die von der Bundesregierung bisher vorgelegten Maßnahmen keinen Beitrag für eine leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems. Die Verfasser des Antrags wollen Betriebsvermögen durch Erbschaft- und Schenkungsteuer höher besteuern. Die Einnahmeverluste aus der Vermögensteuer seit 1996 werden mit sagenhaften 380 Mrd. Euro angegeben. Die im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehene Meldepflicht bei innerstaatlicher Steuergestaltung wird als richtiger Schritt angesehen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Der Antrag liest sich wie eine bittere Medizin. Damit ist es um die noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuererleichterungen wohl nicht gut bestellt.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht