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BB 2022, 1172
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die statistisch ermittelte Inflation ist das eine, die Steigerung der Preise das andere: Nudeln + 24 %, Sonnenblumenöl + 36,7 % usw. Die Energiekosten wurden an dieser Stelle schon diskutiert. Der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe” (Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG), Drs. 20/1741, hat nun den Weg in das Gesetzgebungsverfahren gefunden. Nach diesem Entwurf werden Erwerbstätige in den Genuss der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe kommen. Rentner und Studierende gehen leer aus. Die Entlastung folgt dem Prinzip der Gießkanne. Es ist aber auch festzustellen, dass Geringverdiener stärker entlastet werden als Gutverdiener. Klar ist auch, dass der Staat wohl kaum auf Dauer die Preissteigerungen durch Hilfszahlungen wird abfedern können. Dazu müsste er entweder mehr Schulden machen, was schwierig sein dürfte, oder aber die Steuern erhöhen, was nicht minder schwierig sein wird. Möglich wären auch Ausgabenkürzungen. Dies will die SPD wohl nicht, während die FDP keine Steuern erhöhen möchte. Da die Zeitenwende ihren Preis haben wird, kommen unruhige Zeiten auf die Steuerpolitik zu.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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