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BB 2021, 1045
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Wer erinnert sich noch an die WestLB? Die frühere staatseigene Bank, Westdeutsche Landesbank, war eine international tätige Landesbank mit Hauptsitz in Düsseldorf, die als Kreditinstitut alle Bankgeschäfte betreiben durfte. Rechtsnachfolger wurde die Portigon AG und Bad Bank die Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Nunmehr holen die Cum-Ex-Geschäfte die ehemalige WestLB ein und führen zu Streit zwischen der Portigon AG und der EAA. Pikant ist nun, dass im Jahre 2007 bereits eine E-Mail aus dem Hause der WestLB an die BaFin ging, in der die Cum-Ex-Geschäfte der WestLB mit Geschäftspartnern aus den Niederlanden auf fünf Seiten ausführlich beschrieben wurden. Die BaFin hielt die Hinweise scheinbar derart unter Verschluss, dass die Geschäfte munter weiterbetrieben werden konnten. Aus dem Papier, das aus dem Inneren der belgisch-niederländischen Bank Fortis stammen soll, geht hervor, dass einen Mitarbeiter der Bank offensichtlich ein schlechtes Gewissen plagte und er ein Geschäft mit Aktien der Deutschen Bank AG beschrieb, aus dem eine Erstattung von 100 Mio. Euro resultierte. Die WestLB habe davon 10 Mio. Euro, Aktienhändler 30 Mio. Euro und die Fortis 60 Mio. Euro erhalten. Damit hatte die BaFin Kenntnis vom Geschäftsmodell der doppelten Erstattung von Kapitalertragsteuern. Was unternahm die BaFin? Sie fragte bei der WestLB nach. Diese antwortete, es sei alles geprüft worden, es handele sich um legale Geschäfte. Damit war der Fall 2007 erledigt. Ganz erledigt? Nein, denn der Wind hat sich gedreht. 2016 begann die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Ex-Manager. Die Portigon AG sieht sich mit Rückforderungen von 450 Mio. Euro konfrontiert und die BaFin? Sie durfte, nach eigener Stellungnahme bis 2015 wegen einer Vorschrift im Kreditwesengesetz die Informationen nicht an andere Behörden weitergeben, da Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden durften. Die Staatsanwaltschaft Köln hält diese Argumentation für abwegig, da es eine derartige Verschwiegenheitspflicht “nie gegeben” habe. Die Amts- und Fachaufsicht über die BaFin hat das Bundesministerium für Finanzen(!) Damit ist das Kapitel Cum-Ex um eine Episode reicher.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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