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BB 2013, 2069
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Derzeit wird – wieder einmal – die Abschaffung des Ehegattensplittings in der Politik diskutiert; sie soll durch eine Individualbesteuerung ersetzt werden. Abgesehen von der Frage, ob sich dieses Vorhaben angesichts der Rechtsprechung des BVerfG realisieren lässt, sollte ein Aspekt beachtet werden, der sich nicht auf den ersten Blick erschließt: Diese Maßnahme würde sich insbesondere auch bei Personengesellschaften auswirken (dazu erscheint in Kürze ein Beitrag von Broer). Effekte ergeben sich dadurch auch in standort- und arbeitsmarktpolitischer Hinsicht. Das gilt ebenfalls für Pläne, den Spitzensteuersatz auf 49 % anzuheben (zu den geplanten Änderungen des ESt-Tarifs vgl. Richter, BB 2013, 1891). Auch dies würde Personengesellschaften belasten; in dieser Rechtsform sind in Deutschland immerhin 90 % der Unternehmer organisiert (Riedel, HB vom 20.8.2013, 5). Mit den von den im Bundestag vertretenen Parteien geplanten Auswirkungen der avisierten Änderungen der Ertragsteuersätze und der Vermögensteuer auf die Steuerbelastung von Unternehmen (z. B. die Benachteiligung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften) beschäftigt sich ein ebenfalls in Kürze erscheinender Beitrag von Zipfel.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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