Im Blickpunkt
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat den politischen Betrieb in Berlin erreicht, wie eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke (Drs. 20/11840) zeigt. Bekanntermaßen werden die Spiele zwischen den Nationalmannschaften durch die Union Europäischer Fußballverbände (UEFA), den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und deren Firmen EM 2024 GmbH und EURO 2024 GmbH veranstaltet. Durch den Verkauf der Lizenzen der Übertragungsrechte sowie die Zuschauer in Stadien und bei Public Viewing Veranstaltungen “erwartet die UEFA Gewinne von etwa 1,7 Mrd. Euro”. Gleichzeitig habe die Bundesregierung der UEFA versprochen, dass diese nur minimale Steuersummen zu zahlen habe. In der kleinen Anfrage geht es auch um die Steuerprivilegien, die im Zuge der Weltmeisterschaft 2006 gewährt wurden. Die Antwort soll Steuerarten, Steuerträger, Steuersätze und Volumen enthalten. Zudem sollen die Regierungsmitglieder genannt werden, die die Vereinbarung getroffen haben. Die Fragesteller möchten ebenfalls wissen, welche Kenntnisse über Treffen zwischen Bundesregierung und FIFA bzw. UEFA, je nach Turnier, vorliegen. Ob Steuermehreinnahmen durch die EM und WM aus Sicht der Bundesregierung zu erwarten sind bzw. erzielt wurden, ist Gegenstand des Fragenkatalogs. Zudem soll die Bundesregierung erklären, nach welchen steuerlichen Regularien Einkünfte von Nationalmannschaften, Fußballspielern, Trainern und Schiedsrichtern im Zuge der Europameisterschaft 2024 versteuert werden unter Angabe des effektiven Steuersatzes je nach Land. Schließlich gibt es noch drei Fragen zu den Mehrausgaben zur Realisierung der Europameisterschaft 2024 in Deutschland beim Bund, den Ländern und Kommunen. Gleiches soll auch für die Weltmeisterschaft 2006 angegeben werden. Die letzte Frage befasst sich mit den erhöhten Sicherheitskosten für Polizei, Nachrichtendienste, sogenannte Blaulichtorganisationen und andere Behörden bzw. Institutionen und ob UEFA, DFB, die EM 2024 GmbH oder die EURO 2024 GmbH für diese Kosten aufkommen. Über die Antworten wird selbstverständlich berichtet.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht